Der Haftpflichtschaden ist der Schaden der von einer Person der anderen zugefügt wurde. Unterschieden werden innerhalb der Privaten Haftpflichtversicherung drei Arten: Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Die Versicherungsgesellschaft, bei der die Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, kommt für den entstandenen Schaden jeweils bis zur vereinbarten Deckungssumme auf.
22. August 2007
21. August 2007
Haftpflicht
Die Haftpflicht ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und meint die Verpflichtung eines Jeden, einen Schaden zu ersetzen, der einem Anderen zugefügt wurde. Um diesen gesetzlichen Haftpflichtanspruch abzusichern, gibt es die Haftpflichtversicherungen. Unterschieden werden hierbei private, berufliche und betriebliche Haftpflichtversicherungen. Zudem gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für individuelle Lebensbereiche wie z.B. die Wassersporthaftpflichtversicherung oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Des Weiteren ist für einige Berufe zwingend eine sog. Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben, wovon z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater betroffen sind.
20. August 2007
Grobe Fahrlässigkeit
Die Fahrlässigkeit wird in die Grade „grobe Fahrlässigkeit“ und die „einfache Fahrlässigkeit“ unterteilt. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht wird dann angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jeder anderen Person in der selben Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wäre. In der Praxis liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn z.B. ein Landschaftsgärtner einen Baum beschneidet und die Äste in den Garten wirft, ohne diesen vorher zu diesem Zweck abgesperrt zu haben.