Versicherungsinformationen

28. September 2007

Streu- und Reinigungspflicht

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:11

Die Streu- und Reinigungspflicht der Gehwege obliegt dem Hausbesitzer. Jedoch kann dieser diese Pflicht im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Ansprüche durch die Verletzung dieser Pflichten sind durch die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

27. September 2007

Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder und Mündel

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 12:27

Bei einer Familienhaftpflichtversicherung z.B. sind die gesamte Familie, also auch der Ehepartner des Versicherungsnehmers sowie unverheiratete Kinder, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, mitversichert. Es besteht auch die Möglichkeit, volljährige, unverheiratete Kinder auch nach der Schul- bzw. Berufsausbildung mit zu versichern, wenn eine nachweisbare Arbeitslosigkeit unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung eintritt. Diese Variante ist allerdings höchstens für ein Jahr und bis zum 30. Lebensjahr des Kindes möglich.

20. September 2007

Schlüsselrisiko

Abgelegt unter: Allgemein — Elisabeth @ 10:04

In der Privaten Haftpflichtversicherung ist das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln grundsätzlich mitversichert. Jedoch unterscheiden die Versicherungsgesellschaften ganz eindeutig zwischen privaten und beruflich genutzten Schlüssel. Grundsätzlich sind nur private Schlüssel in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für beruflich genutzte und verlorene Schlüssel muss im Vorfeld eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungssummen liegen zwischen 1.000 und 15.000 Euro und sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

19. September 2007

Sachschäden

Abgelegt unter: Allgemein — Elisabeth @ 10:08

Unter Sachschäden versteht man das Beschädigen oder Zerstören von Gegenständen durch den Versicherungsnehmer, z.B. mit einer Zigarette die Gardinen verbrennen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, das Tiere nach dem Gesetz als Sache gelten. Liegt ein Schadensfall vor, sollten alle Umstände, die zum Schaden geführt haben, innerhalb einer Woche, möglichst detailliert und wahrheitsgetreu der Versicherungsgesellschaft geschildert werden. Zahlungen an den Geschädigten sollten unbedingt der Versicherung überlassen werden. Zudem sollten die beschädigten Sachen sichergestellt werden, bis der Schaden reguliert ist.

18. September 2007

Rasenmäher/Schneeräum- und ähnliche Geräte

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:13

In der Privaten Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich alle die Geräte mitversichert, die an Holmen geführt werden und auf denen man nicht sitzen kann, auch wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt. Jedoch darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschritten werden. In die private Haftpflichtversicherung ist auch der Gebrauch von eigenen und fremden selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20km/h und eigenen und fremden Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h eingeschlossen.

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