Versicherungsinformationen

17. September 2007

Private Haftpflichtversicherung

Abgelegt unter: Allgemein, Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:02

Nach dem Gesetz ist jeder Mensch zum unbegrenzten Ersatz aller Sach- und Personenschäden, die er anderen zufügt, verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle ob man als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport oder als Tierhalter einen Schaden verursacht. Man haftet also unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Um dieses Risiko abzusichern gibt es die Private Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt die Kosten der Entschädigung, z.B. für Reparaturen, Neuanschaffungen, Schmerzensgeld oder eine Rente bei schwerwiegenden Personenschäden ab. Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste der vielen Haftpflichtversicherungen. Hierbei werden Schadensfälle des alltäglichen Lebens abgedeckt. Spezielle Haftungsrisiken müssen zusätzlich durch Versicherungsverträge abgesichert werden. Der Haftpflichtversicherer hat grundsätzlich drei Pflichten:
1.Prüfung der Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers
2.Leistung des Schadensersatzes bei berechtigen Ansprüchen
3.Abwehr unberechtigter Ansprüche
Sind die Forderungen unberechtigt oder überhöht, ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, im Namen des Versicherungsnehmers einen Prozess auf eigene Kosen zur Klärung zu führen. Die Haftpflichtversicherung schützt auch bei Aufenthalten im Ausland und das weltweit.

13. September 2007

Personenschäden

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:15

Unter Personenschäden ist ein Ereignis mit Todesfolge bzw. Verletzung einer Person zu verstehen. Ein Personenschaden im Versicherungswesen ist durch die Eigenschaften Krankheit, Invalidität und Tod definiert. Die Private Haftpflichtversicherung begleicht bei einem Personenschaden nicht nur den unmittelbaren Schaden, wie die Behandlungskosten oder Kosten der Rehabilitation, sondern auch mittelbare Schäden, wie Nachteile im Beruf. Zu den Personenschäden gehören auch Geldersatzleistungen an Verletzte oder Hinterbliebene von Getöteten, da dies in Zusammenhang mit einem Personenschaden entstanden ist. Gleiches hat auch für Schmerzengeld durch Körperverletzung Gültigkeit.

11. September 2007

Modellautos/Modellboote

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:08

In der privaten Haftpflichtversicherung sind Modellautos sowie Modellboote grundsätzlich mitversichert. Hierunter fallen auch Kinder-Kfz (Minicars), die nicht selbst versicherungspflichtig sind, also bauartbedingt nur eine Höchstgeschwindigkeit von 6km/h erreichen. Für Go-Carts z.B. ist generell eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.

10. September 2007

Mitversicherte Personen

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:16

Welche Personen in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, kommt darauf an, welche Versicherungsform mit welchem Deckungskonzept gewählt wurde. So sind bei einer Familienhaftpflicht die gesamte Familie, also auch der Ehepartner des Versicherungsnehmers sowie unverheiratete Kinder, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, mitversichert. Leben im Haushalt des Versicherungsnehmers volljährige Kinder, sind diese so lange familienhaftpflichtversichert wie sie sich in einer Schul- bzw. Berufsausbildung befinden. Der Versicherungsschutz bleibt auch während des Grundwehr- bzw. Zivildienstes bestehen. Je nach Deckungskonzept besteht auch die Möglichkeit, volljährige, unverheiratete Kinder auch nach der Schul- bzw. Berufsausbildung mit zu versichern, wenn eine nachweisbare Arbeitslosigkeit unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung eintritt. Diese Variante ist allerdings höchstens für ein Jahr und bis zum 30. Lebensjahr des Kindes möglich. Unverheiratete Partner sowie gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, können eine Partnerhaftpflichtversicherung beantragen. Diese Partnerversicherung ist einer Familienversicherung gleichgestellt.

6. September 2007

Mietsachschäden

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:08

Gemäß den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen. Jedoch sind in der privaten Haftpflichtversicherung solche Schäden mit eingeschlossen, wenn es sich um die Beschädigung von gemieteten eigengenutzten Wohnräumen handelt. Abgesichert sind hierbei auch die Gegenstände, die fest mit dem Wohnraum verbunden sind, wie z.B. Einbauschränke, Badewannen, Waschbecken, Parkettfußböden. Wie hoch die jeweilige Versicherungssumme für diese Schäden ist, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. In der Regel beträgt die Grunddeckung von Mietsachschäden 150.000 Euro. Allerdings sind Schäden die aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ebenso Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- sowie Warmwasseraufbereitungsanlagen und Elektro- und Gasgeräten. Des weiteren sind Glasschäden auch vom Versicherungsschutz ausgenommen, dies jedoch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer sich gegen Glasschäden z.B. durch eine Glasversicherung, besonders versichern kann.

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