Versicherungsinformationen

30. November 2007

Das Versicherungsdarlehen

Abgelegt unter: Allgemein — creative24 @ 12:19

Vielen Kreditinteressanten ist es nicht bekannt aber Ihre Baufinanzierung können Sie auch bei einer Versicherungsgesellschaft aufnehmen. Allgemein wird das als Tilgungsaussetzungsdarlehen bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Darlehen von einer Lebensversicherungsgesellschaft. Besondere Eigenschaft hierbei ist, das Darlehen während der Laufzeit nicht mit einer generellen laufenden Tilgung zurückgezahlt wird. Der Betrag der Tilgung wird stattdessen in einer kapitalbildenden Versicherung angespart. Oft wird hierzu eine Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung oder auch eine Britische Renten- oder Lebensversicherung genutzt. Letztere Versicherungen bieten oft höhere Renditechancen und erreichen somit schneller das nötige Deckungskapital.

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27. November 2007

Nachmeldepflicht

Abgelegt unter: private Krankenversicherung — Elisabeth @ 10:03

Eine Anzeigepflicht seitens des Versicherungsnehmers besteht, wenn sich der Gesundheitszustand zwischen Antragstellung und Antragsannahme geändert hat. So müssen zum Beispiel die Änderung des Gebisszustandes oder auch eine Schwangerschaft in dieser Zeit, spätestens nach Erhalt des Versicherungsscheines, unbedingt nachgemeldet werden. Denn die Anzeigepflicht betrifft auch die Zeit zwischen der Antragstellung und der Antragsannahme.

26. November 2007

Mahnverfahren

Abgelegt unter: private Krankenversicherung — Elisabeth @ 13:02

Das Mahnverfahren ist in der Privaten Krankenversicherung ein gesetzlich sowie vertraglich geregeltes Verfahren. Bei der Durchführung dieses Mahnverfahrens verliert der Versicherungsnehmer im Fall eines Zahlungsverzuges den Versicherungsschutz welcher vertraglich vereinbart war. Bei Zahlungsverzug wird der Versicherungsnehmer vom Versicherungsgeber aufgefordert den rückständigen Betrag innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Der Versicherungsschutz erlischt für neue Versicherungsfälle, wenn in diesem Zeitraum keine Zahlung erfolgt. Der Versicherer kann den Vertrag dann fristlos kündigen. Das Mahnverfahren gibt die Möglichkeit für eine Vollstreckung einer geschuldeten Geldforderung auch ohne Klageerhebung, also ohne Urteil. Ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch auch wirklich zusteht, wird das Mahnverfahren von einem Rechtspfleger oder sogar vollautomatisch durchgeführt. Sobald vom Versicherer das Mahnverfahren eingeleitet wurde, besteht Leistungsfreiheit für ihn. Somit bietet das Mahnverfahren für die Private Krankenversicherung eine schnelle und zugleich Kosten sparende Alternative für Ansprüche, über die kein Streit besteht. Wird vom Versicherungsnehmer der angemahnte Betrag innerhalb eines Monats gezahlt und es ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Versicherungsfall eingetreten, so entfallen die Rechtsfolgen der Kündigung.

22. November 2007

Landwirte

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:13

Grundsätzlich besteht für Landwirte(Land-, Forst-, und Teichwirtschaftler, Wein-, Obst-, Gemüse- und Gartenbauern, Fischer) trotz Selbstständigkeit, Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sind die bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingerichteten landwirtschaftlichen Krankenkassen die jeweiligen Versicherungsträger. So sind auch die mitarbeitenden Familienmitglieder pflichtversichert. Genau wie bei anderen Personengruppen besteht auch für Landwirte die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Das bedeutet hat der landwirtschaftliche Betrieb einen Wirtschaftswert von mehr als 30.000 Euro so kann der Landwirt eine Befreiung beantragen. Auf solch einen Antrag hin, kann sich in der Regel auch jeder Altenteiler von der Versicherungspflicht befreien lassen. An den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse orientieren sich die Leistungen der Krankenversicherung für Landwirte. So wird folgendes gewährt: Leistungen zur Förderung der Gesundheit sowie zur Verhütung von Krankheiten, Leistungen welche die Früherkennung von Krankheiten beinhaltet, Krankenbehandlung, Mutterschaftshilfe, Krankengeld, Familienhilfe, Betriebshilfe anstelle von Krankengeld, Haushaltshilfe und Sterbegeld.

21. November 2007

Kapitaldeckungsverfahren

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 12:56

Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Finanzierungsform der Assekuranz. Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der Privaten Krankenversicherung der Beitrag kalkuliert, denn es ist eine Möglichkeit für die Finanzierung von Sozialleistungen. Für jeden Versicherungsnehmer werden beim Kapitaldeckungsverfahren die späteren fälligen Leistungen vom jeweiligen Versicherungsunternehmen durch die Bildung von Rücklagen angespart. Die Rücklagen entstehen aus den Beiträgen der Versicherten und die darauf anfallenden Zinsen. Somit bringt jede Generation die Mittel für den Versicherungsschutz selbst auf. Durch ein entsprechendes Deckungskapital werden die laufenden sowie die zukünftigen Ansprüche gesichert. Durch das Kapitaldeckungsverfahren wird die Individualversicherung gegenüber demographischen Einflüssen unempfindlich.

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