Versicherungsinformationen

24. Oktober 2007

Ambulante Behandlung

Abgelegt unter: private Krankenversicherung — Elisabeth @ 10:29

Die ambulante Behandlung wird in zwei Leistungsfaktoren unterteilt. Zum einen in die ärztlichen Behandlungen, zum anderen in die zahnärztlichen Behandlungen. Eine ambulante Behandlung, ist eine Behandlung welcher der Arzt in seiner Praxis, im Krankenhaus oder in der Wohnung des Patienten durchführt. Solch eine ambulante Behandlung besteht aus einer Beratung, Untersuchung und gegebenenfalls Sonderleistungen, wie zum Beispiel Laboruntersuchungen. Das gleiche gilt auch für die Behandlung durch einen Heilpraktiker. Keinen Leistungsanspruch begründen, ambulante Einrichtungen die nicht als niedergelassene Praxis betrieben werden.

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack-URL

Einen Kommentar hinterlassen

Powered by WordPress ( WordPress Deutschland )