Versicherungsinformationen

29. Oktober 2007

Anschlussheilbehandlung

Abgelegt unter: private Krankenversicherung — Elisabeth @ 10:52

Mit der Anschlussheilbehandlung werden Folgebehandlungen welche nach einem Krankhausaufenthalt notwendig sind, bezeichnet. Eine Anschlussbehandlung schließt demzufolge sofort an einen Krankenhausaufenthalt an und dient als stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme unter ärztlicher Beobachtung. Solch eine Rehabilitationsmaßnahme soll die Eingliederung in den Alltag erleichtern. Die Versicherungsleistungen für eine Anschlussbehandlung müssen im Voraus beantragt werden.

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