Versicherungsinformationen

17. Mai 2007

Anwaltsgebühr

Abgelegt unter: Rechtschutzversicherung — Torsten Maue @ 18:11

Die Anwaltsgebühr stellt den Anspruch eines Rechtsanwalts auf die Vergütung seiner Tätigkeit dar. Geregelt ist dies im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, in seiner Fassung vom 5. Mai 2004. Bevor dieses Gesetz in Kraft trat, galt die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Die RVG hat zum Ziel, die Kosten und das Vergütungsrecht einfacher und transparenter zu gestalten. Zudem schafft es für Rechtsanwälte einen Anreiz, ihre Mandanten verstärkt bei außergerichtlichen Beilegungen eines Streites zu unterstützen, um so die Arbeitsauslastung der Gerichte zu verringern. In der RVG ist detailliert festgehalten, dass sich die Regelvergütung eines Rechtsanwaltes nach dem Gegenstandswert richtet. Der Rechtsanwalt hat jedoch auch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen, mit seinem Mandanten eine höhere oder niedrigere Gebühr zu vereinbaren. Neben diesen Gebühren kann der Rechtsanwalt für seine Tätigkeiten noch Auslagen geltend machen. Die sind z.B. Pauschalen für Telefon- und Portokosten, sowie weitere Kosten wie Reisekosten. In jedem Fall müssen vor dem Beginn des Mandantenverhältnisses klare Vereinbarungen über die Gebühren getroffen werden, sofern diese von den gesetzlichen Regelungen abweichen.

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