Versicherungsinformationen

7. November 2007

Arbeitgeberanteil/ Arbeitgeberzuschuss

Abgelegt unter: Allgemein — Elisabeth @ 09:41

Auch bei der Privaten Krankenkasse beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Krankenversicherungsbeiträgen. Gemäß $257 SGB zahlt der Arbeitgeber steuerfrei bis zu 50% der Beiträge. Jedoch nur maximal die Hälfte des Höchstbeitrages, welcher gezahlt werden müsste wenn der Versicherungsnehmer der Gesetzlichen Krankenkasse angehören würde. Der Vorteil für die Versicherten einer Privaten Krankenversicherung ist, dass sich der Arbeitgeber auch an den Tarifen mit einem gewissen Zuschuss beteiligt. Hierzu gehören zum Beispiel Tarife der Privaten Krankenversicherung, die eine Chefarztbehandlung usw. abdecken. Diesen Beitrag erhalten nur Privat Versicherte

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