Versicherungsinformationen

17. Mai 2007

Arbeitsrechtsschutz

Abgelegt unter: Rechtschutzversicherung — Torsten Maue @ 18:11

Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung wird ein Rechtsschutz für außergerichtliche sowie gerichtliche Streitigkeiten, die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergeben, gewährt. Besonders interessant ist diese Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber sollte sich mit einer solchen Versicherung absichern. Im Arbeitsrecht ist nämlich geregelt, dass jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selbst zu tragen hat. Allerdings gibt es die Arbeitsrechtsschutzversicherung nur in Kombination mit anderen Rechtsschutzbereichen, da es sich hierbei um einen Bestandteil des Privat-Rechtsschutzes handelt. Bei Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geht es in der Regel um Entgeltfragen, Urlaubsansprüche, Arbeitsschutz und überwiegend um Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet hierbei Schutz bei der Klärung der Streitigkeiten. Gegenüber dem Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer somit eine Chance, seine Rechte durchzusetzen, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen Anwalt, die Gerichtskosten sowie Kosten für eventuell notwendige Gutachten und auch Zeugengelder werden von der Arbeitsrechtsschutzversicherung übernommen.

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