Versicherungsinformationen

16. Juni 2007

Aufsichtspflicht

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Torsten Maue @ 14:47

Die Aufsichtspflicht besitzen Personen, die auf minderjährige Personen aufpassen. Sie haben Sorge zu tragen, dass die ihnen anvertrauten Minderjährigen nicht zu Schaden kommen und auch keinen weiteren Personen einen Schaden zufügen. Wird die Aufsichtspflicht gegenüber einem Aufsichtsbedürftigen verletzt, haftet der Aufsichtspflichtige für jegliche Schäden, die der Aufsichtsbedürftige einem Dritten widerrechtlich zugefügt hat. Die Aufsichtspflicht ist zum einen gesetzlich geregelt, Eltern haften für ihre Kinder, oder kann sich aus einem Vertrag ergeben, wie es bei einem Kindermädchen der Fall ist. In die private Haftpflichtversicherung kann dieses Risiko gegen einen Mehrbetrag mit eingeschlossen werden. Dies ist je nach Anbieter jedoch nur dann möglich, wenn die Tätigkeit nicht gewerbsmäßig ausgeführt wird. Zudem ist die Betreuung auf höchstens fünf Aufsichtsbedürftige beschränkt. Im Einzelfall versichern Versicherungsgesellschaften auch Ansprüche der Tageskinder gegenüber der Tagesmutter. Bietet eine Versicherungsgesellschaft den Einschluss dieses Risikos in die Private Haftpflichtversicherung nicht mit an, wird Tagesmüttern empfohlen, eine spezielle Haftpflichtversicherung für dieses Risiko abzuschließen.

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