Grundsätzlich erstreckt sich der Geltungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung über den gesamten Globus. Sie gilt also auch bei Urlaubsreisen im privaten Bereich und bei Auslandsaufenthalten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit. Gleiches gilt auch für Mitversicherte, wie z.B. die Tochter, die im Ausland studiert. Allerdings ist hierbei die Deckung beschränkt, so muss es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt im außer-europäischen Ausland handeln, der nicht länger als ein Jahr dauert. Je nach Versicherungsgesellschaft kann der Zeitraum auch auf fünf Jahre ausgeweitet werden. Generell werden unbegrenzte Aufenthalte innerhalb von Europa versichert. In die private Haftpflichtversicherung ist auch die Nutzung oder Anmietung von Wohnungen und Häusern im Ausland mitversichert. Jedoch nicht erworbenes Wohneigentum.
16. Juni 2007
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