Versicherungsinformationen

16. Juni 2007

Bagatellschäden

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Torsten Maue @ 14:49

Unter Bagatellschäden werden Kleinschäden verstanden. Einige Versicherungsgesellschaften vereinbaren im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung den Ausschluss solcher Schäden und leisten erst ab einer bestimmten Schadenshöhe, z.B. 250,00 Euro. Liegt der Schaden unterhalb dieser Grenze, kommt die Versicherungsgesellschaft nicht für den Schaden auf. Übersteigt der Schaden die jeweils vereinbarte Summe, kommt die Versicherungsgesellschaft für den gesamten Schaden auf. Daher wird hier von einem „Ausschluss von Bagatellschäden“ gesprochen und nicht von einem „Selbstbehalt“. Heute bieten auch einige Versicherer eine sog. Selbstbeteiligung an. D.h. im Schadensfall zahlt der Versicherungsnehmer einen bestimmten, vereinbarten Betrag selbst, den Rest übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Eine solche Vereinbarung hat Einfluss auf den zu zahlenden Beitrag und sollte im Einzelfall dahingehend geprüft werden, ob sich die Ersparnisse lohnen.

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