In der Privaten Haftpflichtversicherung ist das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln grundsätzlich mitversichert. Jedoch unterscheiden die Versicherungsgesellschaften ganz eindeutig zwischen privaten und beruflich genutzten Schlüssel. Grundsätzlich sind nur private Schlüssel in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für beruflich genutzte und verlorene Schlüssel muss im Vorfeld eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungssummen liegen zwischen 1.000 und 15.000 Euro und sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
20. September 2007
19. September 2007
Sachschäden
Unter Sachschäden versteht man das Beschädigen oder Zerstören von Gegenständen durch den Versicherungsnehmer, z.B. mit einer Zigarette die Gardinen verbrennen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, das Tiere nach dem Gesetz als Sache gelten. Liegt ein Schadensfall vor, sollten alle Umstände, die zum Schaden geführt haben, innerhalb einer Woche, möglichst detailliert und wahrheitsgetreu der Versicherungsgesellschaft geschildert werden. Zahlungen an den Geschädigten sollten unbedingt der Versicherung überlassen werden. Zudem sollten die beschädigten Sachen sichergestellt werden, bis der Schaden reguliert ist.
17. September 2007
Private Haftpflichtversicherung
Nach dem Gesetz ist jeder Mensch zum unbegrenzten Ersatz aller Sach- und Personenschäden, die er anderen zufügt, verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle ob man als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport oder als Tierhalter einen Schaden verursacht. Man haftet also unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Um dieses Risiko abzusichern gibt es die Private Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt die Kosten der Entschädigung, z.B. für Reparaturen, Neuanschaffungen, Schmerzensgeld oder eine Rente bei schwerwiegenden Personenschäden ab. Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste der vielen Haftpflichtversicherungen. Hierbei werden Schadensfälle des alltäglichen Lebens abgedeckt. Spezielle Haftungsrisiken müssen zusätzlich durch Versicherungsverträge abgesichert werden. Der Haftpflichtversicherer hat grundsätzlich drei Pflichten:
1.Prüfung der Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers
2.Leistung des Schadensersatzes bei berechtigen Ansprüchen
3.Abwehr unberechtigter Ansprüche
Sind die Forderungen unberechtigt oder überhöht, ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, im Namen des Versicherungsnehmers einen Prozess auf eigene Kosen zur Klärung zu führen. Die Haftpflichtversicherung schützt auch bei Aufenthalten im Ausland und das weltweit.
24. Mai 2007
Schadenersatz Rechtsschutz
Ist in einer Rechtsschutzversicherung die Leistungsart „Schadensersatz-Rechtschutz“ mitversichert, hilft der Rechtsschutzversicherer bei der Durchsetzung von eigenen Schadenersatzansprüchen. D.h., wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen eigene Ansprüche wegen Personen-, Sachschäden oder Schmerzensgeld durchsetzen möchte, ist diese Leistungsart innerhalb der Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Jedoch hat dies nicht für die Abwehr etwaiger unberechtigter Schadensersatzansprüche Gültigkeit. Hiefür ist eine entsprechende Haftpflichtverscherung zuständig. Der Rechtschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche ist auch nur dann gültig, wenn es sich nicht um eine Vertragsverletzung oder eine Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen handelt, wie z.B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten der Verdienstausfall. Die Geltendmachung dieser Ansprüche erfolgt in Deutschland im Zivilprozess.