Versicherungsinformationen

13. November 2007

Welche Voraussetzungen sind für eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung erforderlich?

Abgelegt unter: gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung — creative24 @ 13:18

Längst nicht alle Arbeitnehmer sind ausreichend darüber informiert,  welche Voraussetzungen gelten, um sich privat versichern zu lassen. 

Jeder, dessen Bruttomonatseinkommen  die Pflichtversicherungsgrenze von 3.975 Euro überschreitet, hat die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

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19. Mai 2007

Unterschied PKV und GKV

Die Unterschiede zwischen der PKV und der GKV

In der heutigen Zeit gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen. Eine von ihnen ist die Krankenversicherung, wobei man hier zwischen der privaten (kurz PKV) und der gesetzlichen (kurz GKV) unterscheiden kann. Doch obwohl es sich bei beiden Arten um eine Krankenversicherung handelt, ergeben sich im Versicherungsvergleich einige Unterschiede.

So sind z.B. die Familienangehörigen der versicherten Mitglieder, die kein eigenes Einkommen haben bei der GKV beitragsfrei mitversichert. Dagegen bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig. Ein weiterer Unterschied findet sich bei den Beiträgen selbst, denn bei der GKV richten sich die Beiträge prozentual nach dem Arbeitsentgelt, also dem Lohn, dem Gehalt oder der Provision o.ä. bis hin zu einer Beitragsbemessungsgrenze. Demgegenüber wird der Beitrag bei der PKV nach dem persönlichen Krankheitsrisiko berechnet, was Faktoren wie Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitsstatus mit einbezieht. So erhalten z.B. gut verdienende Alleinstehende ohne Vorerkrankungen einen in der Regel günstigeren Tarif in der PKV. Auch einige Leistungen werden von der GKV nicht oder nur teilweise bezahlt, während die PKV diese übernimmt. Zu diesen Leistungen gehören etwa nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen oder auch der Zahnersatz. Weiterhin sind es auch die Versicherten, die bei der GKV versichert sind, die die Praxisgebühr zahlen müssen. So haben alle Versicherten, die in der GKV sind den gleichen Status und damit auch den gleichen Leistungsanspruch. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass die Leistungen der GKV im Sozialgesetzbuch festgelegt sind und nicht etwa durch einen privatrechtlichen Vertrag wie es bei der PKV der Fall ist. Doch auch bei der GKV gibt es immer wieder Verbesserungen und Ausweitungen der Leistungen. Daher sollte man sich genau überlegen, welchen dieser beiden Versicherungstypen man für sich selbst wählt.

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