In der Regel sind für einen Tarifwechsel zwei Varianten möglich. So ist zum Beispiel eine Gesundheitsprüfung notwendig, wenn der Versicherungsnehmer in einen höherwertigen Tarif wechseln will. Ein Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung ist möglich, wenn eine Erhöhung der Leistungen tariflich bestimmt ist bzw. bei einer Leistungsanpassung oder Leistungsminderung durch Umstellung in den Beihilfetarif. Grundsätzlich ist ein Tarifwechsel zu jeder Zeit möglich. Teilweise bestehen bei einigen Tarifen auch vorher festgelegte Stichtage, so ist nur dann ein Wechsel in einen anderen Tarif möglich. Laut Versicherungsvertragsgesetz ist unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz möglich.
19. Dezember 2007
17. Dezember 2007
Wartezeiten in der PKV
In einigen Fällen beginnt der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung erst nach Ablauf der Wartezeiten. So wird zwischen den allgemeinen und den besonderen Wartezeiten unterschieden. In der Regel betragen die allgemeinen Wartezeiten 3 Monate und sind für die Antragsteller von Bedeutung, welche vor der Antragstellung nicht krankenversichert waren. Die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten werden bei Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlungen und Zahnersatz eingefordert. Dem Antragsteller bleibt aber die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass der Wartezeiten zu stellen. In der Regel wird bei solch einem Fall die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand des Antragstellers verlangt. Wechselt der Antragsteller von einer anderen Kasse zu einer privaten Krankenversicherung, so verzichten die meisten Privaten Krankenversicherungen auf die Wartezeiten, wenn ein entsprechender Nachweis über die bisherige Mitgliedschaft erbracht wird.
13. Dezember 2007
Schneller Wechsel in eine andere Krankenversicherung bei Beitragserhöhung
Scheinbar wird die Kluft zwischen arm und reich auch in Deutschland immer größer. Wird es hier irgendwann so sein, wie in Amerika? Wird es den Mittelstand irgendwann nicht mehr geben? Das amerikanische Gesundheitssystem hat dem deutschen Gesundheitssystem gegenüber einige Unterschiede aufzuweisen. So ist man in Amerika nicht automatisch in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wer keine Krankenversicherung hat, muss alle Behandlungen bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus bar entrichten. Hier in Deutschland ist es Pflicht, einer Krankenversicherung beizutreten. Die gesetzliche Krankenversicherung darf dabei auch niemanden abweisen, sofern er nicht zuvor privat versichert war.
Privatpatienten dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Selbst dies ist nun schwieriger, da auch die private Krankenversicherung nun einen Tarif anbieten muss, der dieselben Leistungen bietet, wie eine gesetzliche Krankenversicherung. In diesen Tarif können die Patienten aufgenommen werden, die bereits im Vorfeld privat krankenversichert waren.
Die Beitragshöhe darf bei dieser Form der privaten Krankenversicherung nicht höher sein, als der höchste Satz der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie jedoch soll es weitergehen, wenn die Versicherungen weiterhin die Beiträge anziehen? Sicherlich wird es immer Versicherungen geben, die niedrige Beiträge anbieten, aber ob diese dann auch die Leistungen anbieten ist fraglich. Zum Vorteil der Versicherten ist es, dass sie berechtigt sind die Versicherung sofort zu kündigen, wenn eine Beitragserhöhung vorgenommen wurde. Sie können so schneller in eine andere und günstigere Krankenversicherung wechseln. Es ist daher ratsam, sich von Zeit zu Zeit damit zu befassen, welche Versicherung welche Leistungen anbietet um somit immer eine geeignete Versicherung zu finden.
Zahlungsverzug
Am ersten eines jeden Monats wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung fällig. Wird der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so hat der Versicherungsgeber das Recht ein Mahnverfahren nach § 39 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) einzuleiten. Der Versicherungsnehmer wird in einem Mahnschreiben aufgefordert den rückständigen Betrag innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Wird in diesem Zeitraum keine Zahlung geleistet, so erlischt der Versicherungsschutz automatisch für neu eintretende Versicherungsfälle. In solch einem Fall kann das Versicherungsverhältnis von der Privaten Krankenversicherung fristlos gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer hat jedoch die Möglichkeit, die Rechtsfolgen der Kündigung nachträglich zu beseitigen. Bei Zahlungsunfähigkeit sollte frühzeitig Kontakt mit der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden.
12. Dezember 2007
Wahlleistungen
Mit Wahlleistungen werden die über den Krankenhausleistungen liegenden zusätzlichen Leistungen bezeichnet. Bei den Wahlleistungen wird zwischen den ärztlichen und den nicht ärztlichen Wahlleistungen unterschieden. So gehören zum Beispiel Vereinbarungen zwischen Patient und Krankenhaus über einen höheren Unterkunftskomfort in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer wie auch die Bereitstellung eines Fernsehgerätes oder ein Auswahlmenü zu den nichtärztlichen Wahlleistungen und die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt gehört zu den ärztlichen Wahlleistungen. Wahlleistungen sind somit nicht im allgemeinen Pflegesatz enthalten. Die Privaten Krankenversicherungen bieten entsprechende Tarife an um den Erhalt solcher Wahlleistungen im Krankheitsfall abzusichern, dies geschieht entweder in der Vollkrankenversicherung oder als Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Versicherung.