Versicherungsinformationen

11. Dezember 2007

Verband der privaten Krankenversicherung e. V.

Abgelegt unter: private Krankenversicherung — Elisabeth @ 10:11

Die Allgemeininteressen der privaten Krankenversicherung und seiner Mitgliedsunternehmen im nationalen sowie europäischen Umfeld werden von dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. vertreten und gefördert. Dafür bringt der Verein die Position der Privaten Krankenversicherung in sozialpolitische Entscheidungen durch fachliche Stellungnahmen und Teilnahme an Anhörungen im nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren ein. Der Verband hat 48 ordentliche Mitglieder, weiterhin stellen zwei verbundene Unternehmen verbundene Einrichtungen dar.

10. Dezember 2007

Tagegeld

Abgelegt unter: private Krankenversicherung — Elisabeth @ 10:25

Mit dem Tagegeld bzw. dem Krankentagegeld wird ein Verdienstausfall, welcher auf Grund krankheits- oder unfallbedingter Arbeitunfähigkeit eintritt, abgesichert. Somit ist die Krankentagegeldversicherung eine Verdienstausfallversicherung. Bis zu einer Höhe von 100% ihres Nettoeinkommens können Arbeitnehmer ein Tagegeld, für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern. Über eine Zusatzversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung können pflichtversicherte Arbeitnehmer zusätzlich 15 Euro für die Beitragszahlung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung absichern.

5. Dezember 2007

Rehabilitation

Abgelegt unter: private Krankenversicherung — Elisabeth @ 10:02

Für die Rehabilitationsmaßnahmen sind grundsätzlich die Rentenversicherungsträger zuständig, da diese Maßnahmen der Wiederherstellung des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes dienen. Die Leistungen werden von den Rentenversicherungsträgern übernommen, während die gesetzlichen Krankassen hier überwiegend die Aufgabe der Verwaltung übernimmt. Da eine Anschlussheilbehandlung eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme darstellt, muss sie sich direkt an die Behandlung im Krankenhaus anschließen. Die privaten Krankenversicherungen stellen für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen grundsätzlich Leistungen zur Verfügung, wenn es sich bei der Anschlussheilbehandlung nicht um Rehabilitationsmaßnahme der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Da die Anschlussheilbehandlungen in der Regel in so genannten „gemischten Krankenanstalten“ stattfinden, so ist zu beachten dass für die auf keinen Fall eine Leistungspflicht besteht. So ist vom Versicherungsgeber eine schriftliche Leistungszusage vor dem Aufenthalt in einer gemischten Krankenanstalt einzuholen. Sonst besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

4. Dezember 2007

Pflegebedürftigkeit

Abgelegt unter: private Krankenversicherung — Elisabeth @ 09:58

In den Musterbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung von 1996 und im Gesetzestext ist der Begriff Pflegebedürftigkeit genau definiert. So liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer infolge von einer Krankheit die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höheren Maß nicht mehr selbst ausführen kann. Die Leistungen von der Krankenkasse werden vom Pflegebedürftigen selbst beantragt. Die Pflegestufe sowie die Pflegebedürftigkeit werden vom beauftragten Arzt festgelegt. Die Pflegesätze, welche die Pflegeversicherung zahlt richten sich nach dem ärztlich erstellten Attest. Je nach Bedürftigkeit wird in drei Pflegestufen unterschieden.
Nach dem Gesetz wird die Pflegebedürftigkeit in drei Stufen eingeteilt, die jeweilige Pflegestufe wird anhand von einen Punktesystem ermittelt. Das bedeutet, dass für den Hilfebedarf bei bestimmten Tätigkeiten des täglichen Lebens Punkte vergeben werden. Man unterscheidet in:
Pflegestufe I; erhebliche Pflegebedürftige, der Versicherte benötigt wenigsten einmal am Tag Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen
Pflegestufe II; Schwerpflegebedürftige, der Versicherte benötigt mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten pflegerische Hilfe.
Pflegestufe III; Schwerstpflegebedürftige, der Versicherte benötigt rund um die Uhr, auch nachts, pflegerische Hilfe.

27. November 2007

Nachmeldepflicht

Abgelegt unter: private Krankenversicherung — Elisabeth @ 10:03

Eine Anzeigepflicht seitens des Versicherungsnehmers besteht, wenn sich der Gesundheitszustand zwischen Antragstellung und Antragsannahme geändert hat. So müssen zum Beispiel die Änderung des Gebisszustandes oder auch eine Schwangerschaft in dieser Zeit, spätestens nach Erhalt des Versicherungsscheines, unbedingt nachgemeldet werden. Denn die Anzeigepflicht betrifft auch die Zeit zwischen der Antragstellung und der Antragsannahme.

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