Versicherungsinformationen

6. November 2007

Anzeigepflicht

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:02

Der Antragsteller oder die zu versichernde Person einer Privaten Krankenversicherung ist zur Anzeigepflicht verpflichtet. Das heißt er muss den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Dabei geht es vor allem um die Umstände nach dem der Versicherungsgeber ausdrücklich fragt und welche für einen Versicherungsabschluss wichtig sind. Ganz besonders gilt dies für die Risikofaktoren oder auch bekannte Vorerkrankungen, denn nur der Versicherungsgeber kann entscheiden, ob die Vorerkrankung gegebenenfalls für unerheblich erklärt werden kann. Auch kurzfristige Gesundheitsveränderungen die bis zur Antragsannahme eintreten, sind unverzüglich zu melden. Nicht angezeigte Vorerkrankungen können vom Vertrag ausgeschlossen werden, oder Schlimmstenfalls zur Kündigung des Vertrages führen. Die Rücktrittsfrist der Versicherung kann unter Umständen 10 Jahre betragen.

25. Oktober 2007

Ambulante Operation

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:17

Die Durchführung einer bestimmten Operation ohne einen Klinikaufenthalt über Nacht bzw. nach dem Eingriff, wird als ambulante Operation bezeichnet. In der heutigen Zeit wird eine Vielzahl der Operationen ambulant durchgeführt. Für eine risikoarme ambulante Operation müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind: es wird frühestens ab dem 6. Lebensmonat ambulant operiert, es dürfen keine akuten Infekte des Magen- Darm Bereichs und der oberen Luftwege, keine Mangelerscheinungen, keine bedeutenden Herz- oder Lungenerkrankungen vorliegen. Auch in einer Notfallsituation ist die Durchführung einer ambulanten Operation nicht erlaubt.

15. Oktober 2007

Aktuar

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:17

Ein Verantwortlicher welcher versicherungstechnische Angelegenheiten zu prüfen hat, wird als Aktuar bezeichnet. Ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und eine gewisse Berufserfahrung werden dabei vorausgesetzt. Ein solcher Aktuar achtet auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge. Nach dem neuen Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer genau wie Krankenversicherer einen verantwortlichen Aktuar einsetzen.

8. Oktober 2007

Vorsatz

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:16

Unter dem Begriff „Vorsatz“ ist die konkrete Absicht, eine Handlung auszuführen, zu verstehen. Unter anderem wird dieser Begriff in der Rechtslehre und in der Psychologie angewendet. Der Vorsatz beschreibt im Strafrecht einen wesentlichen Teil eines Tatbestandsmerkmals, der zur Ermittlung der Rechtsfolgen herangezogen werden. Kurz wird der Vorsatz als „Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung“ beschrieben. Unterschieden werden der bewusste Vorsatz und der bedingte Vorsatz. Beim bewussten Vorsatz handelt man bewusst und schädigt gewollt und beim bedingten Vorsatz wird bei eine rechtwidrigen Handeln oder Unterlassen ein Schaden vorausgesehen und dieser billigend in Kauf genommen.

4. Oktober 2007

Verschuldenshaftung

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:10

Die Verschuldenshaftung bezeichnet die Verpflichtung zum Ersatz von Schäden auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Vorausgesetzt es handelt sich um ein schuldhaftes, persönlich vorwerfbares Verhalten in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit und nicht um ein objektives rechtswidriges Verhalten. Die gesetzliche Grundlage für die Verschuldenshaftung ist im § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert. Hier heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.”

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