Versicherungsinformationen

1. Oktober 2007

Tagesmutter / Kinderbetreuung

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:20

In der Privaten Haftpflichtversicherung ist die Haftpflicht aus der Beaufsichtigung von minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Kinder sowie außerhalb der Wohnung, beispielsweise beim Spielen oder bei Ausflügen, mitversichert. Auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche der zu betreuenden Kinder ist mitversichert. Dies ist jedoch nur der Fall, solange die Tätigkeit nicht gewerbsmäßig erfolgt und die Betreuung auf höchstens fünf Kinder beschränkt ist. Jedoch ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Kinder nicht mitversichert. Hierfür ist die Private Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig. Auch ist die Haftpflicht wegen dem Abhandenkommen von Sachen der betreuten Kinder nicht mitversichert. Handelt es sich bei der Beaufsichtigung von minderjährigen Kindern jedoch um eine Tätigkeit, die gegen einen Vergütung vorgenommen wird, handelt es sich nicht mehr um ein privates Risiko, sodass auch die Private Haftpflichtversicherung nicht mehr greift. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn in der Versicherung das Zusatzrisiko „Mitversicherung der Tätigkeit als Tagesmutter“ eingeschlossen wurde oder eine gesonderte Haftpflichtversicherung für Tagesmütter abgeschlossen wurde. Die Vertragsgestaltung hierbei ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.

28. September 2007

Streu- und Reinigungspflicht

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:11

Die Streu- und Reinigungspflicht der Gehwege obliegt dem Hausbesitzer. Jedoch kann dieser diese Pflicht im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Ansprüche durch die Verletzung dieser Pflichten sind durch die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

27. September 2007

Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder und Mündel

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 12:27

Bei einer Familienhaftpflichtversicherung z.B. sind die gesamte Familie, also auch der Ehepartner des Versicherungsnehmers sowie unverheiratete Kinder, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, mitversichert. Es besteht auch die Möglichkeit, volljährige, unverheiratete Kinder auch nach der Schul- bzw. Berufsausbildung mit zu versichern, wenn eine nachweisbare Arbeitslosigkeit unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung eintritt. Diese Variante ist allerdings höchstens für ein Jahr und bis zum 30. Lebensjahr des Kindes möglich.

18. September 2007

Rasenmäher/Schneeräum- und ähnliche Geräte

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:13

In der Privaten Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich alle die Geräte mitversichert, die an Holmen geführt werden und auf denen man nicht sitzen kann, auch wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt. Jedoch darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschritten werden. In die private Haftpflichtversicherung ist auch der Gebrauch von eigenen und fremden selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20km/h und eigenen und fremden Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h eingeschlossen.

17. September 2007

Private Haftpflichtversicherung

Abgelegt unter: Allgemein, Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:02

Nach dem Gesetz ist jeder Mensch zum unbegrenzten Ersatz aller Sach- und Personenschäden, die er anderen zufügt, verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle ob man als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport oder als Tierhalter einen Schaden verursacht. Man haftet also unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Um dieses Risiko abzusichern gibt es die Private Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt die Kosten der Entschädigung, z.B. für Reparaturen, Neuanschaffungen, Schmerzensgeld oder eine Rente bei schwerwiegenden Personenschäden ab. Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste der vielen Haftpflichtversicherungen. Hierbei werden Schadensfälle des alltäglichen Lebens abgedeckt. Spezielle Haftungsrisiken müssen zusätzlich durch Versicherungsverträge abgesichert werden. Der Haftpflichtversicherer hat grundsätzlich drei Pflichten:
1.Prüfung der Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers
2.Leistung des Schadensersatzes bei berechtigen Ansprüchen
3.Abwehr unberechtigter Ansprüche
Sind die Forderungen unberechtigt oder überhöht, ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, im Namen des Versicherungsnehmers einen Prozess auf eigene Kosen zur Klärung zu führen. Die Haftpflichtversicherung schützt auch bei Aufenthalten im Ausland und das weltweit.

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