Vielen Kreditinteressanten ist es nicht bekannt aber Ihre Baufinanzierung können Sie auch bei einer Versicherungsgesellschaft aufnehmen. Allgemein wird das als Tilgungsaussetzungsdarlehen bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Darlehen von einer Lebensversicherungsgesellschaft. Besondere Eigenschaft hierbei ist, das Darlehen während der Laufzeit nicht mit einer generellen laufenden Tilgung zurückgezahlt wird. Der Betrag der Tilgung wird stattdessen in einer kapitalbildenden Versicherung angespart. Oft wird hierzu eine Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung oder auch eine Britische Renten- oder Lebensversicherung genutzt. Letztere Versicherungen bieten oft höhere Renditechancen und erreichen somit schneller das nötige Deckungskapital.
Die Tilgung des Darlehens erfolgt es am Ende der Kreditlaufzeit. Hierzu wird die Versicherung oder der Bausparvertrag (auch möglich) an die kreditgebende Versicherungsgesellschaft vorab abgetreten und als Sicherheit hinterlegt. Bei Auszahlung des Kapitals fließt das Auszahlungsguthaben an die Versicherungsgesellschaft und löst somit die Kreditschuld mit einer Zahlung ab. Etwaige Überschüsse durch hohe Erträge des Ansparvertrags fließen dem Kreditnehmer zu.
Diese Form der Finanzierung eignet sich insbesondere für Immobilienkäufer die Ihre Immobilien vermieten wollen und die Zinskosten steuerlich geltend machen wollen. Allerdings bedingt es einer genauen Prüfung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ob steuerliche Vorteile entstehen können.