Versicherungsinformationen

13. November 2007

Deckungsrückstellung

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:20

Die Aktualität der Deckungsrückstellung liegt zum großen Teil in den Versicherungsbereichen Krankenversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer erwirbt sich durch die regelmäßige Zahlung seiner Beiträge den Versicherungsschutz und den daraus eventuellen Anspruch auf die jeweilige Versicherungsleistung. Vom Versicherungsgeber wird die Versicherungsleistung über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Und damit diese vom Versicherungsunternehmen garantierten Leistungen auch erbracht werden können, werden die so genannten Deckungsrücklagen verzinslich angelegt. Der § 65 VAG und § 79 VAG sind Grundlage für diese Prämienreserve. Festgelegt wird Der Gesetzgeber hat hierfür strenge Vorschriften den Versicherungsunternehmen vorgegeben. Den sich daraus ergebenden Kapitalbetrag und dessen Verzinsung im Geschäftsplan des Unternehmens werden vom Versicherer festgelegt. Die Deckungsrückstellungen sind ein Schutz für die Versicherungsnehmer. Geht das Versicherungsunternehmen in den Konkurs, so hat der Versicherte Anspruch auf eine Prämienreserveerstattung (§ 77 VAG und §§173-177 VAG) Vom Versicherungsgeber werden die nicht für die Risikodeckung von Sterbefall Leistungen benötigte Beitragsanteile, als Deckungsrückstellung zurückgelegt

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