Die übliche Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung liegt bei 50.000 bis 100.000 Euro, wobei es auch Versicherungsgesellschaften gibt die eine wesentlich geringere Deckungssumme versichern oder auch eine unbegrenzte Deckung anbieten. Im Versicherungsfall zahlt die Versicherungsgesellschaft die gesamten Rechtsschutzkosten, wie Kosten für einen Anwalt, Kosten die bei Gericht entstehen und auch Kosten für eventuell notwendige Gutachten sowie Zeugengelder. Meist ist ein fester Bestandteil des Rechtsschutzversicherungsvertrages, dass für Strafkautionen im Inland sowie im Ausland zusätzlich bis zu 200.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Deckungssumme hat für jeden Versicherungsfall Gültigkeit, d.h. sie wird für jeden Versicherungsfall gezahlt. Hierbei ist es jedoch wichtig zu wissen, das mehrere zeitlich und ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall angesehen werden und somit die Deckungssumme auch nur einmal gezahlt wird. Alle Kosten, die über der vertraglich festgelegten Deckungssumme liegen, müssen vom Versicherungsnehmer selbst übernommen werden. Daher bietet es sich an, eine möglichst hohe Deckungssumme zu wählen, da man die Kosten, die ein solches Verfahren nach sich ziehen kann, nicht unterschätzen sollte.
17. Mai 2007
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