Da die gewöhnliche Rechtsschutzversicherung nicht alle Rechtsbereiche abdeckt muss für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren eine gesonderte Disziplinar- und Standesrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Hiervon betroffen sind Beamte, Berufsoldaten und Wehrpflichtige. Diese Personengruppen sollten eine Disziplinarrechtsschutzversicherung abschließen, um diesen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, wenn ihnen eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens droht. Für die Berufsgruppen der Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten sowie Lotsen und einzelne Handwerkerinnungen ist die Standesrechtsschutzversicherung die richtige Wahl. Ein Standesrechtsverfahren tritt ein, wenn die Spezialbestimmungen, die für diese Berufsgruppen gelten, verletzt wurden.
17. Mai 2007
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