Über die Private Haftpflichtversicherung der Großeltern ist die gesetzliche Haftpflicht der Enkelkinder nicht mitversichert. Im Schadensfall greift hier die private Haftpflichtversicherung der Eltern. Jedoch fallen wiederum Ansprüche gegen die Großeltern, die sich aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht ergeben unter den Versicherungsschutz der Privaten Haftpflichtversicherung. Es gibt jedoch auch einzelne Versicherungsgesellschaften, die gegen einen Aufpreis die Enkelkinder mit den die Private Haftpflichtversicherung der Großeltern aufnehmen.
18. Juli 2007
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