Der Geltungsbereich der Privaten Haftpflichtversicherung erstreckt sich über den gesamten Globus und das 24 Stunden am Tag. Zudem sind vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr mitversichert. Ist ein längerer Aufenthalt im Ausland geplant, d.h. mehr als fünf Jahre, sollte unbedingt mit der Versicherungsgesellschaft vorher darüber gesprochen werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
18. Juli 2007
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