Die Mitversicherung des Ehepartners in der gemeinsamen Privaten Haftpflichtversicherung endet mit dem Tag, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig geworden ist. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jeder der ehemaligen Ehepartner eine eigene Private Haftpflichtversicherung. Bedingungsgemäß bleiben die Kinder mitversichert, wobei es keine Rolle spielt, welchem Elternteil das Sorgerecht obliegt. In der Praxis sind die Kinder bei dem Elternteil versichert, bei dem sie ihren Wohnsitz haben, da für den allein lebenden Elternteil meist die Konditionen von Single-Haftpflichtversicherungen wesentlich günstiger sind, als Familien-Haftpflichtversicherungen.
24. Juli 2007
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