Bis zu dem Tag, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, besteht für beide Ehepartner der bedingungsgemäße Versicherungsschutz. Jedoch ist bis zu diesem Zeitpunkt eine Mitversicherung eines neuen Lebenspartners nicht möglich. In diesem Fall muss entweder dieser eine eigene Private Haftpflichtversicherung abschließen oder die Private Haftpflichtversicherung der Ehepartner muss gekündigt werden und jeder muss sich neu versichern. Hierbei sind jedoch die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zu berücksichtigen.
24. Juli 2007
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