Versicherungsinformationen

27. August 2007

Haftung des Mieters für Schäden durch Gäste

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 11:43

Der Mieter einer Mietsache haftet grundsätzlich für Schäden an der Mietsache, die Verwandte, Gäste, Besucher oder vom Mieter beauftragte Handwerker verursacht wurden. Jeder der vom Mieter veranlasst wurde, mit der Mietsache in Berührung zu kommen gilt als Erfüllungsgehilfen des Mieters, sodass ein Verschulden den Mieter trifft.

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