Eine angemeldete Haushaltshilfe ist durch die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge des „Arbeitgebers“ zwar unfallversichert, jedoch nicht gegen von ihr verursachte Sachschäden im Haushalt. Die private Haftpflichtversicherung kommt für derartige Schäden nicht auf, die in Zusammenhang mit der Ausübung eines Minijobs verursacht wurden. Die Haushaltshilfe müsste eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um einen entsprechenden Versicherungsschutz genießen zu können. Jedoch bietet nicht jede Versicherungsgesellschaft diesen Schutz speziell für Haushaltshilfen an.
28. August 2007
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