Im Rahmen einer Privaten Haftpflichtversicherung sind Krankenfahrstühle, deren Höchstgeschwindigkeit 6km/h nicht übersteigt mitversichert. Eine Versicherungspflicht besteht nur für Krankenfahrstühle die schneller als 6 km/h fahren. Hierbei muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
29. August 2007
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