Versicherungsinformationen

29. August 2007

Krankenfahrstühle

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 09:53

Im Rahmen einer Privaten Haftpflichtversicherung sind Krankenfahrstühle, deren Höchstgeschwindigkeit 6km/h nicht übersteigt mitversichert. Eine Versicherungspflicht besteht nur für Krankenfahrstühle die schneller als 6 km/h fahren. Hierbei muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack-URL

Einen Kommentar hinterlassen

Powered by WordPress ( WordPress Deutschland )