Scheinbar wird die Kluft zwischen arm und reich auch in Deutschland immer größer. Wird es hier irgendwann so sein, wie in Amerika? Wird es den Mittelstand irgendwann nicht mehr geben? Das amerikanische Gesundheitssystem hat dem deutschen Gesundheitssystem gegenüber einige Unterschiede aufzuweisen. So ist man in Amerika nicht automatisch in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wer keine Krankenversicherung hat, muss alle Behandlungen bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus bar entrichten. Hier in Deutschland ist es Pflicht, einer Krankenversicherung beizutreten. Die gesetzliche Krankenversicherung darf dabei auch niemanden abweisen, sofern er nicht zuvor privat versichert war.
Privatpatienten dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Selbst dies ist nun schwieriger, da auch die private Krankenversicherung nun einen Tarif anbieten muss, der dieselben Leistungen bietet, wie eine gesetzliche Krankenversicherung. In diesen Tarif können die Patienten aufgenommen werden, die bereits im Vorfeld privat krankenversichert waren.
Die Beitragshöhe darf bei dieser Form der privaten Krankenversicherung nicht höher sein, als der höchste Satz der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie jedoch soll es weitergehen, wenn die Versicherungen weiterhin die Beiträge anziehen? Sicherlich wird es immer Versicherungen geben, die niedrige Beiträge anbieten, aber ob diese dann auch die Leistungen anbieten ist fraglich. Zum Vorteil der Versicherten ist es, dass sie berechtigt sind die Versicherung sofort zu kündigen, wenn eine Beitragserhöhung vorgenommen wurde. Sie können so schneller in eine andere und günstigere Krankenversicherung wechseln. Es ist daher ratsam, sich von Zeit zu Zeit damit zu befassen, welche Versicherung welche Leistungen anbietet um somit immer eine geeignete Versicherung zu finden.
Am ersten eines jeden Monats wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung fällig. Wird der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so hat der Versicherungsgeber das Recht ein Mahnverfahren nach § 39 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) einzuleiten. Der Versicherungsnehmer wird in einem Mahnschreiben aufgefordert den rückständigen Betrag innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Wird in diesem Zeitraum keine Zahlung geleistet, so erlischt der Versicherungsschutz automatisch für neu eintretende Versicherungsfälle. In solch einem Fall kann das Versicherungsverhältnis von der Privaten Krankenversicherung fristlos gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer hat jedoch die Möglichkeit, die Rechtsfolgen der Kündigung nachträglich zu beseitigen. Bei Zahlungsunfähigkeit sollte frühzeitig Kontakt mit der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden.
Mit Wahlleistungen werden die über den Krankenhausleistungen liegenden zusätzlichen Leistungen bezeichnet. Bei den Wahlleistungen wird zwischen den ärztlichen und den nicht ärztlichen Wahlleistungen unterschieden. So gehören zum Beispiel Vereinbarungen zwischen Patient und Krankenhaus über einen höheren Unterkunftskomfort in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer wie auch die Bereitstellung eines Fernsehgerätes oder ein Auswahlmenü zu den nichtärztlichen Wahlleistungen und die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt gehört zu den ärztlichen Wahlleistungen. Wahlleistungen sind somit nicht im allgemeinen Pflegesatz enthalten. Die Privaten Krankenversicherungen bieten entsprechende Tarife an um den Erhalt solcher Wahlleistungen im Krankheitsfall abzusichern, dies geschieht entweder in der Vollkrankenversicherung oder als Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Versicherung.
Die Allgemeininteressen der privaten Krankenversicherung und seiner Mitgliedsunternehmen im nationalen sowie europäischen Umfeld werden von dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. vertreten und gefördert. Dafür bringt der Verein die Position der Privaten Krankenversicherung in sozialpolitische Entscheidungen durch fachliche Stellungnahmen und Teilnahme an Anhörungen im nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren ein. Der Verband hat 48 ordentliche Mitglieder, weiterhin stellen zwei verbundene Unternehmen verbundene Einrichtungen dar.
Mit dem Tagegeld bzw. dem Krankentagegeld wird ein Verdienstausfall, welcher auf Grund krankheits- oder unfallbedingter Arbeitunfähigkeit eintritt, abgesichert. Somit ist die Krankentagegeldversicherung eine Verdienstausfallversicherung. Bis zu einer Höhe von 100% ihres Nettoeinkommens können Arbeitnehmer ein Tagegeld, für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern. Über eine Zusatzversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung können pflichtversicherte Arbeitnehmer zusätzlich 15 Euro für die Beitragszahlung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung absichern.