In der Privaten Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich alle die Geräte mitversichert, die an Holmen geführt werden und auf denen man nicht sitzen kann, auch wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt. Jedoch darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschritten werden. In die private Haftpflichtversicherung ist auch der Gebrauch von eigenen und fremden selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20km/h und eigenen und fremden Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h eingeschlossen.
18. September 2007
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