Unter Sachschäden versteht man das Beschädigen oder Zerstören von Gegenständen durch den Versicherungsnehmer, z.B. mit einer Zigarette die Gardinen verbrennen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, das Tiere nach dem Gesetz als Sache gelten. Liegt ein Schadensfall vor, sollten alle Umstände, die zum Schaden geführt haben, innerhalb einer Woche, möglichst detailliert und wahrheitsgetreu der Versicherungsgesellschaft geschildert werden. Zahlungen an den Geschädigten sollten unbedingt der Versicherung überlassen werden. Zudem sollten die beschädigten Sachen sichergestellt werden, bis der Schaden reguliert ist.
19. September 2007
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