Bei einer Familienhaftpflichtversicherung z.B. sind die gesamte Familie, also auch der Ehepartner des Versicherungsnehmers sowie unverheiratete Kinder, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, mitversichert. Es besteht auch die Möglichkeit, volljährige, unverheiratete Kinder auch nach der Schul- bzw. Berufsausbildung mit zu versichern, wenn eine nachweisbare Arbeitslosigkeit unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung eintritt. Diese Variante ist allerdings höchstens für ein Jahr und bis zum 30. Lebensjahr des Kindes möglich.
27. September 2007
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