Versicherungsinformationen

28. September 2007

Streu- und Reinigungspflicht

Abgelegt unter: Privathaftpflichtversicherung — Elisabeth @ 10:11

Die Streu- und Reinigungspflicht der Gehwege obliegt dem Hausbesitzer. Jedoch kann dieser diese Pflicht im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Ansprüche durch die Verletzung dieser Pflichten sind durch die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

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