Versicherungsinformationen

24. Mai 2007

Verjährung

Abgelegt unter: Rechtschutzversicherung — Torsten Maue @ 14:52

Die Verjährung bezeichnet eine bestimmte Frist. Ist diese Frist abgelaufen, können bestehende Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Verjährungsfristen gibt es im Schuldrecht, im Strafrecht und im öffentlichen Recht sowie im Steuerrecht. Im Schuldrecht berechtigt die Verjährung einen Schuldner, nach Ablauf der Frist den Anspruch seines Gläubigers aufgrund des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit nicht mehr zu befriedigen. Im Strafrecht verliert der Staat den Anspruch auf eine Strafverfolgung oder Strafvollstreckung, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch, wobei die Verjährungsvorschriften durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geändert wurden. So wurden z.B. die Regelverjährung von einer Laufzeit von 30 Jahren auf drei Jahre gekürzt und auch die Hemmung und der Neubeginn der Verjährung wurden neu geregelt. Jedoch gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise bei Rechten an Grundstücken. Diese verjähren erst nach zehn Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von seinem Anspruch und der Person Kenntnis genommen hat.

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