Versicherungsinformationen

2. Oktober 2007

Verletzung der Aufsichtpflicht

Abgelegt unter: Allgemein — Elisabeth @ 10:16

Die Eltern haften nicht in jedem Fall für die Schäden ihres Nachwuchses. Sie haften vielmehr nur für eigenes Verschulden. Im Schadensfall wird das Verschulden aber in zweierlei Hinsicht geprüft. So sind die Eltern zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht in ausreichendem Maße gerecht geworden sind und dies einen Schaden zur Folge hatte. Des Weiteren sind die Eltern schadensersatzpflichtig, wenn sie sich nicht vom Schuldvorwurf entlasten können.

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