Bei dem Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen besteht ein Versicherungsschutz für sämtliche Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten, die die Fahrerlaubnis betreffen. Dies können Einschränkungen, Entzug der Fahrerlaubnis oder auch die Wiedererlangung dieser sein. Abgesichert ist hierbei die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers. Dies ist der Fall, wenn z.B. dem Versicherungsnehmer die Fahrerlaubnis entzogen wurde, die Zeit für den Führerscheinentzug bereits abgelaufen ist und sich die Verwaltungsbehörde weigert, eine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Weitere Gründe für die Inaspruchnahme der Verwaltungs-Rechtsschutzversicherung in Verkehrssachen ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, in dem nicht eindeutig erklärt werden konnte, wer der Fahrer des betreffenden Fahrzeugs war und der Versicherungsnehmer daher zukünftig ein Fahrtenbuch führen soll.
25. Mai 2007
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