Mit Wahlleistungen werden die über den Krankenhausleistungen liegenden zusätzlichen Leistungen bezeichnet. Bei den Wahlleistungen wird zwischen den ärztlichen und den nicht ärztlichen Wahlleistungen unterschieden. So gehören zum Beispiel Vereinbarungen zwischen Patient und Krankenhaus über einen höheren Unterkunftskomfort in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer wie auch die Bereitstellung eines Fernsehgerätes oder ein Auswahlmenü zu den nichtärztlichen Wahlleistungen und die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt gehört zu den ärztlichen Wahlleistungen. Wahlleistungen sind somit nicht im allgemeinen Pflegesatz enthalten. Die Privaten Krankenversicherungen bieten entsprechende Tarife an um den Erhalt solcher Wahlleistungen im Krankheitsfall abzusichern, dies geschieht entweder in der Vollkrankenversicherung oder als Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Versicherung.
12. Dezember 2007
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