Versicherungsinformationen

26. Mai 2007

Wartezeit

Abgelegt unter: Rechtschutzversicherung — Torsten Maue @ 08:37

Die Wartezeit im Versicherungswesen bezeichnet einen vertraglich vereinbarten Zeitraum der zwischen dem technischen und dem materiellen Versicherungsbeginn liegt. Innerhalb der Rechtschutzversicherung bestehen für einige Leistungsarten Wartezeiten von drei Monaten, so beispielsweise im Arbeits-Rechtsschutz. Tritt innerhalb dieser Wartezeit ein Versicherungsfall ein, ist dieser nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Diese Wartezeit hat eine vorbeugende Wirkung, denn es soll dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit genommen werden, kurz vor dem wahrscheinlichen oder schon erkennbaren Eintritt eines Rechtsschutzfalles, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die dann für wenig gezahlte Beiträge eine Leistung erbringt. Es bestehen auch Wartezeiten bei der Ausdehnung einer bereits erhaltenen Leistungsart, wie z.B. Erweiterung des Steuer-Rechtschutz durch Optimal-Rechtschutz oder bei der Einbeziehung eines Lebenspartners (nicht Ehepartner) in den Rechtsschutzvertrag. Schließt ein Rechtschutzvertrag direkt an einen früheren Rechtsschutzvertrag an oder erfolgt eine Umwandlung des Rechtsschutzvertrages, jedoch keine Erweiterung, und sind zudem die Wartezeiten vom früheren Vertrag abgelaufen, gilt dies auch für den neuen Vertrag.

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