Längst nicht alle Arbeitnehmer sind ausreichend darüber informiert, welche Voraussetzungen gelten, um sich privat versichern zu lassen.
Jeder, dessen Bruttomonatseinkommen die Pflichtversicherungsgrenze von 3.975 Euro überschreitet, hat die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Dabei müssen die Einkommensverhältnisse über einen Zeitraum von wenigstens drei Jahren nachgewiesen werden.
Die Höhe des monatlichen Einkommens ist nicht Ausgangspunkt für Selbstständige, Freiberufler und Künstler.
Wer sich privat versichern lassen möchte, sollte jedoch wissen, dass für die Beitragsbemessung Kriterien wie der Gesundheitszustand, das Eintrittsalter, das Geschlecht, die Krankenvorgeschichte und der jeweilige Wunschtarif heran gezogen werden.
Unterschiedliche Tarife, die auf die individuellen Wünsche des Versicherten zugeschnitten sind, stehen dem privat versicherten Mitglied zur Verfügung. Die Wahl wirkt sich naturgemäß auch auf die Beitragshöhe aus. So ist klar, dass ein Plus an Leistungen auch entsprechend höher bezahlt werden muss, als der günstige Basisschutz, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht.
Wem das als noch nicht ausreichend erscheint, kann mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung die Leistungen entsprechend erweitern.
Auf diese Weise wird sicher gestellt, dass nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht finanzielle Einbußen ausgeglichen werden können.
Besondere Einsparmöglichkeiten sollten bei einem Versicherungsvergleich eine starke Beachtung finden. Sogenannte Karenzzeiten und Leistungsstaffelungen bieten attraktive Einsparmöglichkeiten, wenn man sich für einen zusätzlichen Schutz entschieden hat.
So wird das Tagegeld bei einer Karenzzeitregelung erst nach einem festgesetzten Zeitpunkt ausgezahlt. Auf diese Weise kann der Versicherte Geld einsparen, ohne auf einen kompletten Zusatzschutz verzichten zu müssen.
Das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung weist grundsätzlich andere Aufnahmekriterien auf. Hier wird jeder, unabhängig vom Gesundheitszustand, dem Geschlecht oder dem Alter, aufgenommen. Das Einkommen spielt jedoch eine entscheidende Rolle bei der Beitragsbemessung. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.562,50 Euro werden die Monatsbeiträge individuell von der gesetzlichen Krankenkasse berechnet.
Als äußerst vorteilhaft erweist sich jedoch die Tatsache, dass geringverdienende oder erwerbslose Familienmitglieder kostenfrei mitversichert sind, wenn der Hauptverdiener gesetzlich versichert ist.
Wer sich für eine Krankenversicherung entscheiden muss, sollte daher alle beruflichen und familiären Kriterien beleuchten, um nach einem Versicherungsvergleich die günstigste Variante nutzen zu können.