Versicherungsinformationen

31. Mai 2007

Widerspruch

Abgelegt unter: Rechtschutzversicherung — Torsten Maue @ 08:49

Unter einem Widerspruch ist ein Begriff aus der deutschen juristischen Fachsprache zu verstehen, der einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Mieters eines Wohnraumes, bei Kündigung durch den Vermieter darstellt. Mithilfe des Widerspruchs kann auch ein Arbeitnehmer den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Erwerber des Unternehmens verhindern. Im Grundbuchrecht stellt der Widerspruch ein Sicherungsmittel dar. Hierbei wird er gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen und soll bei einer Unrichtigkeit des Grundbuchs einen Rechtsverlust verhindern. Der Widerspruch kommt auch im Zivilprozessrecht vor und zwar im Mahnverfahren, gegen Arrest oder eine einstweilige Verfügung sowie im Verteilungsverfahren und im Zwangsversteigerungsverfahren. Auch im Verwaltungsrecht gibt es den Widerspruch, bei dem die Betroffenen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch einlegen können und somit die Behörde zwingen, den Verwaltungsakt auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Zudem gibt es im Sozialrecht ebenfalls den Widerspruch, mit dem das Vorverfahren im sozialgerichtlichen Prozess eröffnet wird. Ohne sein solches Vorverfahren kann keine Klage erhoben werden.

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