Versicherungsinformationen

31. Mai 2007

Widerspruchsfrist

Abgelegt unter: Rechtschutzversicherung — Torsten Maue @ 08:50

Unter der Widerspruchsfrist ist die Frist zu verstehen, in der der Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge durch die Einlegung eines Widerspruchs verhindert werden kann. Vom Gesetzgeber wurden bestimmte Widerspruchsfristen erlassen, so kann im Mietrecht z.B. ein Mieter innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses der erklärten Kündigung widersprechen, wenn der Vermieter vor Ablauf dieser Frist auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen hat. Im Arbeitsrecht kann der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis auf den neuen Erwerber des Betriebes übergegangen ist, innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung über diesen Sachverhalt, Widerspruch über den Betriebsübergang einlegen. Im Verwaltungsrecht können Betroffenen innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch einen Behörde, Widerspruch erheben. Im Zivilprozess gibt es innerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens keine echte Widerspruchsfrist. Vielmehr kann der Antragsgegner gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruches Widerspruch einlegen, sofern vom Gericht noch kein Vollstreckungsbescheid verfügt wurde.

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