Versicherungsinformationen

13. Dezember 2007

Zahlungsverzug

Abgelegt unter: private Krankenversicherung — Elisabeth @ 09:51

Am ersten eines jeden Monats wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung fällig. Wird der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so hat der Versicherungsgeber das Recht ein Mahnverfahren nach § 39 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) einzuleiten. Der Versicherungsnehmer wird in einem Mahnschreiben aufgefordert den rückständigen Betrag innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Wird in diesem Zeitraum keine Zahlung geleistet, so erlischt der Versicherungsschutz automatisch für neu eintretende Versicherungsfälle. In solch einem Fall kann das Versicherungsverhältnis von der Privaten Krankenversicherung fristlos gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer hat jedoch die Möglichkeit, die Rechtsfolgen der Kündigung nachträglich zu beseitigen. Bei Zahlungsunfähigkeit sollte frühzeitig Kontakt mit der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden.

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